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Reisepass - Neue Bestimmungen

Reisepass - Neue Bestimmungen

Die Quästur Bozen hat mit Mitteilung vom 12.05.2010 folgende neue Bestimmungen bezüglich Reisepässe bekannt gemacht, die ab 20.05.2010 Anwendung finden:

  • Bürger welche das Gesuch um Ausstellung des Reisepasses vorlegen werden, müssen das von der Gemeinde ausgestellte Gesuch persönlich, für die Hinterlegung der Unterschrift, an die zuständige Quästur bzw. Kommissariat für öffentliche Sicherheit abgeben. Für die Gemeinde Corvara ist das Kommissariat für öffentliche Sicherheit in Brixen zuständig - Vittorio Veneto Str. 13 - Tel. 0472271611;
    Die Befreiung von der Unterschrift ist für folgende Fälle vorgesehen:
    - Bürger unter 12 Jahre;
    - Analphabete (nach Annahme der Ersatzerklärung des Notorietätsaktes);
    - jene, die eine offensichtliche oder von medizinischen Aufzeichnungen zertifizierte körperliche Behinderung aufweisen;
  • Die Kosten für das unifizierte Format zu 48 Seiten beträgt € 42,50 (Mitteilung der Quästur Bozen vom 20.05.2010);

 

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17.05.2010