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Reduzierung der Grundgebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle 2021 für Nicht-Haushalte aufgrund des von COVID-19 verursachten Notstandes

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 93 vom 30.07.2021 (0.5 MB) wurde eine Reduzierung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle 2021 für Nicht-Haushalte die aufgrund des Gesundheitsnotstands COVID-19 wirtschaftliche Verluste erlitten haben beschlossen.

Um in den Genuss dieser Ermäßigung zu gelangen, ist es erforderlich, dass:

  • im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2021 ein Gesamtumsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum Gesamtumsatz im Zeitraum vom 01. April 2019 bis zum 31. März 2020 festgestellt wird.
  • innerhalb 30. September 2021 der Antrag um Ermäßigung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle für das Jahr 2021 unter Verwendung des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Formulars, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, eingereicht wird;  

Der Antrag kann NUR mittels PEC an folgende Adresse: corvara@legalmail.it übermittelt werden. Unvollständige Anträge, Anträge die nach Ablauf der Frist eingehen oder Anträge die auf einen anderen Weg als über PEC eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (siehe Gemeindeausschussbeschluss Nr. 94 vom 30.07.2021 (0.49 MB)).

Formulare: 

Antrag auf Ermäßigung für Abnehmer Nicht-Haushalte (andere Arten der Nutzung) (0.02 MB)

Eigenbescheinigung_gemä_Art._46_und_47_des_DPR_28.12.2000_Nr._445.docx herunterladen (0.01 MB)

04.08.2021