Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung oder Steigerung des Ansehens der Gemeindeverwaltung.
Die Ausgaben fußen auf dem Erfordernis der Gemeinde, im Zusammenhang mit den eigenen institutionellen Aufgaben nach außen hin aufzutreten und müssen im Rahmen der von der Gemeinde gepflegten Beziehungen darauf ausgerichtet sein, über die zugunsten der Gemeinschaft entfaltete Tätigkeit zu informieren und dieser Anerkennung zu verschaffen.