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Bettenstopp – Nachmeldung von Gästebetten

Bettenstopp

Gastgewerbliche Betriebe und nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof) können innerhalb 30.06.2023 bei der Gemeinde um die Erhöhung der in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung/Tätigkeitsbeginnmeldung angeführten Gästebettenanzahl ansuchen bzw. diese melden.

Dafür können der folgende Vordrucke verwendet werden:

Gastgewerbliche Betriebe

Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten (0.13 MB)

Anmeldevordruck A - Einstufung Beherbergungsbetriebe - Zimmer (0.26 MB)

Anmeldevordruck B - Einstufung Beherbergungsbetriebe - Wohneinheiten (0.4 MB)

Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof

Meldung um Erhöhung der in der Meldung der Tätigkeit oder der Meldung des Tätigkeitsbeginns angeführten Anzahl der Gästebetten

Die Vordrucke sind auszufüllen und mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen oder nachdem sie ausgedruckt worden sind, händisch zu unterschreiben und, nur wenn händisch unterschrieben, zusammen mit einem Personalausweis an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC-Mail)
corvara@legalmail.it
oder an folgende gewöhnliche E-Mail-Adresse
info@corvara.eu
zu versenden.

Es wird dringend empfohlen, die Vordrucke mittels zertifizierter E-Mail (PEC-Mail) zu übermitteln, um eine elektronische Übermittlungsbestätigung zu erhalten.

Die in dieser Gemeinde geltende Parkplatzregelung sieht vor, dass für die Nachmeldung von Gästebetten die Verfügbarkeit der folgenden Anzahl von Parkplätzen nachgewiesen werden muss:
je Gästebetten Parkplätze + 20% für das Personal.

  • Quelle: Südtiroler Gemeindenverband / Consorzio dei Comuni della Provincia di Bolzano

10.01.2023