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Müllentsorgungsgebühr

Gebührenpflichtig ist jede physische oder juridische Person, italienischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, welche aus jedwedem Rechtsgrund (Eigentum, Fruchtgenuss, Leihe, Miete, usw.) Räumlichkeiten und Freiflächen besetzt, innehat oder führt. Auch für nicht genützte Räumlichkeiten und Freiflächen ist die Gebühr geschuldet, sofern diese für die Nutzung bereitgestellt sind.

Der Beginn der Besetzung oder des Besitzes muss mit der vorgesehenen Meldung spätestens innerhalb von 60 Tagen mitgeteilt werden. Gleichzeitig mit der Meldung muss der Gebührenpflichtige das Abholen der Müllsäcke veranlassen. Sollte im Laufe des Jahres keine Säcke abgeholt werden oder keine Entleerung des Containers registriert, so wird trotzdem eine  Mindestmenge berechnet.

Die Gebühr ist auf den Zeitraum eines Jahres bezogen und wird aufgrund der genau erfassten Qualität und effektiv produzierten Quantität des Mülls sowie aufgrund der Bewirtschaftungskosten desselben berechnet. Die Gebühr hat Vergütungscharakter und setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: 

  1. Grundgebühr (0.17 MB)
  2. Mengenabhängige Gebühr (Siehe Tabelle unten)
  3. Eventuelle Gebühr für Sonderdienste

Siehe Müllsammeldienst und Müllentsorgungsdienst
Siehe Mülldeponie "Col Maladët" 

 

Müllgebühr 

    

Jahr Entleerungsgebühr Biomüllgebühr
2023 0,061 pro Liter + Mwst 0,055 pro Liter + Mwst
2022
0,052 pro Liter + Mwst
0,047 pro Liter + Mwst
2021
0,0562 pro Liter + Mwst
0,0506 pro Liter + Mwst
2020
0,0562 pro Liter + Mwst 0,0506 pro Liter + Mwst
2019  0,0562 pro Liter + Mwst 0,0506 pro Liter + Mwst  
2018  0,0457 pro Liter + Mwst 0,0411 pro Liter + Mwst
2017  0,05 pro Liter + Mwst 0,045 pro Liter + Mwst  
2016 0,046pro Liter + Mwst 0,042 pro Liter + Mwst
2015 0,040 pro Liter + Mwst 0,036 pro Liter + Mwst
2014 0,0412 pro Liter + Mwst 0,0371 pro Liter + Mwst
2013 0,0394 pro Liter + Mwst 0,0354 pro Liter + Mwst
2012  0,0457 pro Liter + Mwst 0,0411 pro Liter + Mwst
2011 0,0457 pro Liter + Mwst 0,0411 pro Liter + Mwst

 

Grundgebühr Haushalte: Betrag/Person
Betriebe: Betrag/Kategorie
Mindestmenge Haushalte: pro Person 300 Liter/Jahr
Zweitwohnungen: 600 Liter/Jahr
Betrieben: Menge nach jeweiligen Kategorien


Wichtig:

Bei Neubau, Umschreibung, Abbruch oder Vermietung eines Gebäudes (Wohnung, Geschäft, Großproduzenten ...) muss dies, die Müllgebühr betreffend, dem Steueramt der Gemeinde mittels beiliegendem Formular gemeldet werden.

Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle 

Zuständig

Formulare