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Home > Gemeinde > Verwaltung > Gemeindeämter > Steuern > VERORDNUNG ÜBER DIE ANWENDUNG DER GEBÜHR FÜR DIE BEWIRTSCHAFTUNG DER HAUSABFÄLLE
10.12.2001
Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 15 vom 30.07.2024 (in Kraft mit dem 01.01.2024)
Verordnung (369 KB) - .PDF
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