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ICI - Immobiliengemeindesteuer (bis 2011)

Zuständig

1998-2010


Ordentlicher Hebesatz

  
Steuersatz für Wohneinheiten, die der Aufenthaltssteuer laut Titel II des D.P.R.A. Nr. 29/L vom 20.10.1998 unterliegen   
Freibetrag Euro 210,00 

 

2011 (siehe Gemeinderatsbeschluss Nr. 40/2007)


Ordentlicher Hebesatz

Steuersatz für Wohneinheiten, die der Aufenthaltssteuer laut Titel II des D.P.R.A. Nr. 29/L vom 20.10.1988 unterliegen
Freibetrag Euro 210,00 

Siehe auch Beschreibung der ICI