Worum handelt es sich?
Eine Bauermächtigung ist für folgende nicht konzessionspflichtige Bauarbeiten erforderlich: a) Schlägerung von Bäumen b) Aushub- u. Aufschüttungsarbeiten auf einer Fläche bis zu 1000 m² und einem Volumen bis 1000 m³ c) Bodenverbesserungsarbeiten unter 1600 m Meereshöhe, auf einer landwirtschaftlichen Fläche bis zu 5000 m² und max. Geländeveränderung von 1,00 m d) Erdbewegungsarbeiten für die unterirdische Verlegung von Leitungen ab 200 mm Durchmesser e) Geringfügige Eingriffe lt. Art. 8 Abs. 1 bis – LG. 25.7.70 Nr. 12 f) Funkantennen bis 5 m Höhe auf Gebäuden g) Auswechslung von Zapfsäulen und Tankautomaten von Tankstellen h) Beleuchtungsanlagen
Zu beachten! Das Gesuch um Bauermächtigung braucht nur vom Antragsteller selbst unterzeichnet werden.