Auf der Grundlage der im Haushaltsbegleitbericht enthaltenen Programme und Zielsetzungen, der Haushaltsansätze und der entsprechenden Ausstattung der Einnahme- und Ausgabekonten erstellen die Dienstleiter, im Einvernehmen mit den zuständigen Assessoren, innerhalb von 15 Tagen nach Genehmi-gung des Haushaltsvoranschlages, den Entwurf des Vollzugsplanes/ Arbeitsplanes für den jeweiligen Bereich und übermitteln ihn dem Finanzdienst.
Auf der Grundlage der von den einzelnen Dienstleitern für den je eigenen
Bereich vorgelegten Teilvollzugspläne/ Arbeitspläne erstellt der Finanzdienst den Entwurf des Haushaltsvollzugsplanes der Gemeinde.
Innerhalb der gesetzlichen Frist genehmigt der Gemeindeausschuss den Haushaltsvollzugsplan/Arbeitsplan, wobei jene Bereiche festgelegt werden, in denen die Gebahrung des Planes direkt dem Verantwortlichen des Dienstes anvertraut wird und ihm die notwendigen Mittel zugeteilt werden.
Der Haushaltsvollzugsplan/Arbeitsplan enthält außer der Angabe der Verantwortlichen für die einzelnen Dienste auch die Benennung des Verantwortlichen für den Vorgang der Finanzmittelbeschaffung (Verantwortlicher für das Verfahren), falls dieser letztere nicht der Dienstverantwortliche selbst ist.