Die Geburtenmeldung wird beim Standesbeamten gemacht, wobei der genaue Name des Kindes angegeben wird.
Was brauche ich?
Die Geburtsbestätigung des Krankenhauses.
Wo?
- beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Kindes (Wenn die Eltern ihren Wohnsitz in verschiedenen Gemeinden haben, wird das Kind in der Wohnsitzgemeinde der Mutter gemeldet) innerhalb von 10 Tagen, oder
- beim Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde innerhalb von 10 Tagen, oder
- im Krankenhaus innerhalb von 3 Tagen.
Wer?
wenn die Eltern verheiratet sind, braucht nur ein Elternteil das Kind anmelden;
unverheiratete Eltern müssen gemeinsam erscheinen, wenn das Kind von beiden Elternteilen anerkannt wird (in diesem Fall erhält das Kind den Nachnamen des Vaters).
Die Steuernummer wird von der Gemeinde angefordert und den Eltern vom Steueramt direkt zugeschickt.
Weitere Informationen auf www.civis.bz.it