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Strassenverkehr

Im Bereich des Straßenverkehrs ist die Ortspolizei für die Regelung des Verkehrs zuständig, sorgt für das ordnungsgemäße Verhalten der Verkehrsteilnehmer, erhebt Unfälle und wendet falls notwendig die von der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Verwaltungsrechtliche Sanktionen an.

Vorhaltungsprotokoll:

Instrument mittels welchem eine Übertretung direkt an dem Übertreter vorgehalten wird. Sollte dieser nicht anwesend sein, (z. B. im Falle von falsches Parken) bringt der Feststellungsbeamte einen Hinweis an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Bei Nichtbezahlung dieses Hinweises innerhalb der Fristen welche auf der Rückseite angegeben sind, wandelt sich dieser in einem Vorhaltungsprotokoll um, welcher innerhalb von 90 Tagen ab Datum der Übertretung (360 für Ausländer) am
Wohnsitz des Fahrzeughalters oder Geschäftssitz zugestellt wird, zuzüglich Versandspesen + verschiedene Verwaltungsspesen.

Zahlungstermine für Protokolle:

Für die Bezahlung eines Vorhaltungsprotokolls sind laut Gesetz 60 Tage ab Datum der direkten Vorhaltung oder der Zustellung vorgesehen. Sollte das Protokoll nicht innerhalb dieser Frist bezahlt worden sein, wird mittels Zwangserhebung das doppelte von Betrag vollstreckt.

Einzahlung der Verwaltungsstrafen:

  • direkte Bezahlung im Büro der Ortspolizei in Bar oder durch elektronische Zahlungsmittel (Bankomat und Kreditkarten)
  • mittels Überweisung auf das Konto der Gemeinde Corvara bei der Raiffeisenkasse Gadertal, IBAN: IT 06 V 08010 58340 000300220604
  • auf der Webseite der Südtiroler Einzugsdieste (PagoPA, Bereich Online Zahlungen, unter Auswahl der Gemeinde Corvara): www.epays.bz/stvo-corvara

Bei Bezahlungen von Hinweiszetteln ist es wichtig dass immer ein Zahlungsgrund angegeben wird (z.B. die Nummer des Hinweises, oder das Autokennzeichen), um eine unnötige spätere Versendung eines Vorhaltungsprotokolls zu vermeiden.

Zuständig