Gebührenpflichtig ist jede physische oder juridische Person, italienischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, welche aus jedwedem Rechtsgrund (Eigentum, Fruchtgenuss, Leihe, Miete, usw.) Räumlichkeiten und Freiflächen besetzt, innehat oder führt. Auch für nicht genützte Räumlichkeiten und Freiflächen ist die Gebühr geschuldet, sofern diese für die Nutzung bereitgestellt sind.
Der Beginn der Besetzung oder des Besitzes muss mit der vorgesehenen Meldung spätestens innerhalb von 60 Tagen mitgeteilt werden. Gleichzeitig mit der Meldung muss der Gebührenpflichtige das Abholen der Müllsäcke veranlassen. Sollte im Laufe des Jahres keine Säcke abgeholt werden oder keine Entleerung des Containers registriert, so wird trotzdem eine Mindestmenge berechnet.
Die Gebühr ist auf den Zeitraum eines Jahres bezogen und wird aufgrund der genau erfassten Qualität und effektiv produzierten Quantität des Mülls sowie aufgrund der Bewirtschaftungskosten desselben berechnet. Die Gebühr hat Vergütungscharakter und setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Grundgebühr (0.17 MB)
- Mengenabhängige Gebühr (Siehe Tabelle unten)
- Eventuelle Gebühr für Sonderdienste
Siehe Müllsammeldienst und Müllentsorgungsdienst
Siehe Mülldeponie "Col Maladët"
Müllgebühr
Jahr | Entleerungsgebühr | Biomüllgebühr |
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2024 | 0,069 pro Liter + Mwst | 0,062 pro Liter + Mwst |
2023 | 0,061 pro Liter + Mwst | 0,055 pro Liter + Mwst |
2022
| 0,052 pro Liter + Mwst
| 0,047 pro Liter + Mwst
|
2021
| 0,0562 pro Liter + Mwst
| 0,0506 pro Liter + Mwst
|
2020
| 0,0562 pro Liter + Mwst | 0,0506 pro Liter + Mwst
|
2019 | 0,0562 pro Liter + Mwst | 0,0506 pro Liter + Mwst |
2018 | 0,0457 pro Liter + Mwst | 0,0411 pro Liter + Mwst |
2017 | 0,05 pro Liter + Mwst | 0,045 pro Liter + Mwst |
2016 | 0,046pro Liter + Mwst | 0,042 pro Liter + Mwst |
2015 | 0,040 pro Liter + Mwst | 0,036 pro Liter + Mwst |
2014 | 0,0412 pro Liter + Mwst | 0,0371 pro Liter + Mwst |
2013 | 0,0394 pro Liter + Mwst | 0,0354 pro Liter + Mwst |
2012 | 0,0457 pro Liter + Mwst | 0,0411 pro Liter + Mwst |
2011 | 0,0457 pro Liter + Mwst | 0,0411 pro Liter + Mwst |
Grundgebühr | Haushalte: Betrag/Person Betriebe: Betrag/Kategorie |
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Mindestmenge | Haushalte: pro Person 300 Liter/Jahr Zweitwohnungen: 600 Liter/Jahr Betrieben: Menge nach jeweiligen Kategorien |
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Wichtig:
Bei Neubau, Umschreibung, Abbruch oder Vermietung eines Gebäudes (Wohnung, Geschäft, Großproduzenten ...) muss dies, die Müllgebühr betreffend, dem Steueramt der Gemeinde mittels beiliegendem Formular gemeldet werden.
Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle