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Aufenthaltsabgabe auf Villen, Wohnungen und Unterkünfte im Allgemeinen

D.P.REGION. 20-10-1988 n. 29/L Einheitstext der Regionalgesetze betreffend die Regelung der Aufenthaltsaufgabe.

Die Aufenthaltsabgabe ist von den Personen geschuldet, die sich zu touristischen Zwecken in Villen, Wohnungen und Unterkünften im allgemeinen im Gebiet einer Gemeinde zeitweilig aufhalten, die nicht ihre Ansässigkeitsgemeinde ist. Als zu "touristischen Zwecken" gelten die Aufenthalte aus Gründen, die sich vom Aufenthalt für Arbeitsleistung unterscheiden. Nicht abgabenpflichtig sind die ausgewanderten Bürger, die im Meldeamtsregister der im Ausland ansässigen Italiener eingetragen sind.

Die Eigentümer und die Nutznießer von Villen, Wohnungen und Unterkünften im allgemeinen, die sich im Gebiete einer anderen Gemeinde als der Ansässigkeitsgemeinde befinden, sind als Abgabenschuldner dazu verpflichtet, bei der Gemeinde, in deren Gebiet sich die genannten Liegenschaften befinden, für jede Liegenschaftseinheit eine eigene Meldung einzureichen, sofern die genannten Güter im Laufe des Kalenderjahres für einen zeitweiligen Aufenthalt zu touristischen Zwecken benützt worden sind.

Die Meldung ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zu machen und gilt auch für die folgenden Jahre, sofern der Gemeinde keine Änderungen mitgeteilt werden. Dies gilt auch für Verbesserungen, die sich auf die Einstufung der Wohneinheiten auswirken.

Die Aufenthaltsabgabe ist jährlich zu entrichten und setzt sich aus einer auf die Kategorie bezogenen Grundabgabe und einer nach Kategorie und nutzbarer Fläche bemessenen Zusatzabgabe zusammen.

Die Aufenthaltsabgabe ist unabhängig von der Anzahl der Personen und der Nächtigungen zu entrichten. Lediglich für die vermieteten oder entliehenen Unterkünfte wird die Abgabe auf den Zeitraum der tatsächlichen Benutzung berechnet. In diesem Fall haften die Eigentümer und die Nutznießer persönlich für die Abgabe und haben gegenüber den Mietern und den Entleihern Rückgriffsrecht.

D.P.REGION. 20. Oktober 1988, Nr. 29L (0.12 MB)

Aufenthaltsabgabe 2009

Aufenthaltsabgabe 2010

Aufenthaltsabgabe 2011 und folgende 

 

Datei herunterladen: PDFGemeinderatsbeschluss Nr. 5/2010

 

Weitere Informationen auf www.gvcc.net

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