Die Beitragsgesuche für das Jahr 2024 müssen innerhalb Dienstag, 30.04.2024 eingereicht werden.
Die Gemeindeverwaltung kann Beiträge an folgende Rechtssubjekte, die keine Gewinnabsicht verfolgen und ihre Tätigkeit zum Wohle der örtlichen Bevölkerung ausüben, gewähren:
- an öffentliche Körperschaften;
- an private Körperschaften, Stiftungen und an andere Einrichtungen privater Natur;
- an Vereine und Gruppen;
- an Einzelpersonen, die ehrenamtlich und unentgeltlich im Interesse der Gemeindebevölkerung tätig sind.
In Fällen von Katastrophen oder sonstigen außerordentlichen Notwendigkeiten können zum Zweck der Hilfe und der Solidarietät Beiträge zu Gunsten von öffentlichen und privaten Körperschaften, von Vereinigungen und Gruppierungen gewährt werden.
Die Anträge um die Gewährung von Beiträgen, sind auf den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Formulare abzufassen.
Den Anträgen, die vom gesetzlichen Vertreter des Vereines, der Körperschaft oder des Komitees unterzeichnet werden müssen, sind folgende Dokumente beizulegen:
Laufende Beiträge:
- Bericht und Abschlussrechnung über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit
- Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit
- Finanzierungsplan
Einmalige Beiträge:
- Beschreibung und Begründung des Vorhabens
- Finanzierungsplan
Investitionsbeiträge:
- Beschreibung und Begründung des Vorhabens
- Projekt, bei Bauvorhaben
- Kostenvoranschlag, bei Ankäufen
- Finanzierungsplan
Für die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragenen Vereine, laut Art. 6 des Gesetzes 11.08.1991, Nr.266, ist das Gesuch von der Stempelsteuer befreit.
Weitere Informationen und Beitragsgewährung sind in der Gemeindeverordnung über die Gewährung von Beiträgen angeführt (Gemeinderatsbeschluß Nr. 22 vom 05.10.2011 (0.15 MB)).