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Nähere Informationen: Südtiroler Bürgernetz
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 8 vom 12.04.2013 wurden die Steuersätze und Freibeträge für die Hauptwohnung für das Jahr 2013 und folgende genehmigt.
Siehe auch die Verordnung zur Anwendung der Gemeindesteuer IMU.
TABELLE DER STEUERBEFREIUNGEN UND STEUERERMÄSSIGUNGEN.
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